Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?

Vor dem Termin

Währenddessen

Nach dem Termin

Der erste Schritt ist die telefonische Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns direkt und unkompliziert, um einen Termin zu vereinbaren – gerne auch kurzfristig. Im Gespräch klären wir alle wichtigen Details, wie:

  • Den Unfallhergang und die Art der Schäden.

  • Die Schadennummer der gegnerischen Versicherung (falls bereits vorhanden).

  • Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten, z. B. Fahrzeugschein, Unfallbericht oder Fotos vom Unfallort.

Wir besprechen zudem, ob der Termin bei uns, bei Ihnen vor Ort oder in einer Werkstatt stattfinden soll. Unser Ziel ist es, den Ablauf so flexibel und angenehm wie möglich für Sie zu gestalten.

Während des Termins begutachten wir Ihr Fahrzeug gründlich. Dabei dokumentieren wir:

  • Sichtbare Schäden: Kratzer, Dellen, defekte Teile und weitere offensichtliche Schäden.

  • Versteckte Schäden: Schäden an der Fahrzeugstruktur oder den technischen Komponenten, die nicht auf den ersten Blick erkennbar sind.

  • Rest- und Wiederbeschaffungswert: Wir ermitteln den aktuellen Fahrzeugwert sowie den möglichen Restwert bei einem Totalschaden.

  • Reparaturkosten und Wertminderung: Wir kalkulieren den Reparaturaufwand und prüfen, ob Ihr Fahrzeug nach der Reparatur eine Wertminderung erfährt.

Bereits während der Begutachtung stellen wir fest, ob es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt oder ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie erhalten eine transparente Erklärung zu den Ergebnissen, und wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Nach der Begutachtung erstellen wir ein umfassendes Gutachten, dass alle relevanten Punkte wie Reparaturkosten, Reparaturzeit, Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung enthält. Dieses Gutachten wird Ihnen und – auf Wunsch – direkt an die gegnerische Versicherung übermittelt.

Die Versicherung prüft daraufhin das Gutachten und gibt die Reparaturfreigabe. Wenn Sie sich entscheiden, Ihr Fahrzeug nicht reparieren zu lassen, können Sie den Schaden fiktiv abrechnen. Das bedeutet, dass die Versicherung Ihnen die im Gutachten festgestellten Reparaturkosten direkt auszahlt, ohne dass eine Reparatur stattfinden muss.

Darüber hinaus dokumentieren wir den Nutzungsausfall, also die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können, und stellen sicher, dass dieser ebenfalls bei der Versicherung geltend gemacht wird.

Sollten Rückfragen durch die Versicherung entstehen, stehen wir Ihnen weiterhin unterstützend zur Seite und begleiten Sie bis zur vollständigen Abwicklung Ihres Falls.